Tänze die dein Leben verändern …
steig ein in die wunderbare Welt des Tanzens.
Tanzen ist gesund und hilft gegen Gedächtnisverluste und Einschränkungen. Geistig fit zu bleiben ist eines der grössten Schätze deines Wesens. Lass dich verführen in einem Tanz und merke wie dein Gedächtnis gefordert wird.
Raummiete
Raummiete
Saal 1:
Saal 1 (Disco Swing / Disco Fox) – Disco Swing und Disco Fox, so einfach wie laufen …
Saal 4:
PXL_20230128_002101283.PHOTOSPHERE.jpg (8704×4352) (discoswing.ch)
Alle Räume 3.OG (Nur Saal 1 und Empfang (Bistro) sind zu vermieten)
Räume - Home of Dance
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung einer der Säle.
1. Preise / Zahlungsbedingungen
Die Saalmiete ist VOR dem Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.
2. Absagen
a) Kann eine Veranstaltung ohne Verschulden der Home of Dance nicht durchgeführt werden, behält sich die HoD das Recht auf Zahlung der Miete, entsprechend dem Zeitpunkt der Absage, wie folgt vor:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Miete entfällt
- 29. bis 10. Tag vor Veranstaltungstermin: Zahlung von 50% der Miete
- 10. Tag bis Veranstaltungstermin: Zahlung der Miete
b) Hat die HoD Grund zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der HoD zu gefährden, so ist diese berechtigt, die Vermietung entschädigungslos abzusagen.
c) Kann die HoD einen Anlass durch Vorkommnisse höherer Gewalt oder durch unvorhergesehene ausserordentliche Einflüsse nicht durchführen, so wird die Vermietung entschädigungslos annulliert.
3. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet für Verluste und Beschädigungen, welche durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Es obliegt ihm, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die HoD verlangt den Nachweis der Versicherung. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist das Ankleben von Dekorations- und Arbeitsmaterial oder sonstiger Gegenstände stets mit dem Vermieter vorgängig zu besprechen. Die HoD lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigungen mitgebrachter Objekte, Kleider und Materialien ab.
4. Drittleistungen
Der Mieter haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe des Mietobjektes und stellt die HoD von allen Ansprüchen Dritter frei.
5. Verschiedenes
Als Gerichtsstand gilt Chur