Der Discoswing Klub ist der höchste der Unterrichtsreihe. In diesem...
Read MoreDisco FOX und Disco SWING, die besten und coolsten Tänze ever
Kurz erklärt:
Disco Fox und Disco Swing / Disco Fox ist der selbe Tanz. Disco Swing ist der modernere Name, da in den 90er Jahren die elektronische Musik grossen Einfluss auf diesen Stil hatte, wurde dieser neue Name kreiert.
Anstelle der Disco Fox mit Musik von den Beach Boys, Bangels, ABBA, Harpo, Tina Turner, etc. sind Interpreten wie Haddaway, Dr. Alban, Blue, Katy Perry, Rihanna, Lady Gaga und viele weitere die eine klare Abgrenzung zwischen Fox und Swing gaben, die bis heute geblieben ist.
Disco Swing kannst du zu allen Liedern tanzen die du am Radio hörst und auf jedem Fest findest du über 90% diese Musikart.















DS 1 / DF 1
Im Disco Swing 1 ist der Hauptanteil das erlernen des...
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Im Disco Swing 2 ist der Hauptanteil der Umstieg vom...
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Im Disco Swing 3 ist der Herr das Zentrum. Seine...
Read MoreRaummiete
Raummiete
Saal 1:
Saal 1 (Disco Swing / Disco Fox) – Disco Swing und Disco Fox, so einfach wie laufen …
Saal 4:
PXL_20230128_002101283.PHOTOSPHERE.jpg (8704×4352) (discoswing.ch)
Alle Räume 3.OG (Nur Saal 1 und Empfang (Bistro) sind zu vermieten)
Räume - Home of Dance
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung einer der Säle.
1. Preise / Zahlungsbedingungen
Die Saalmiete ist VOR dem Beginn der Veranstaltung zu bezahlen.
2. Absagen
a) Kann eine Veranstaltung ohne Verschulden der Home of Dance nicht durchgeführt werden, behält sich die HoD das Recht auf Zahlung der Miete, entsprechend dem Zeitpunkt der Absage, wie folgt vor:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin: Miete entfällt
- 29. bis 10. Tag vor Veranstaltungstermin: Zahlung von 50% der Miete
- 10. Tag bis Veranstaltungstermin: Zahlung der Miete
b) Hat die HoD Grund zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der HoD zu gefährden, so ist diese berechtigt, die Vermietung entschädigungslos abzusagen.
c) Kann die HoD einen Anlass durch Vorkommnisse höherer Gewalt oder durch unvorhergesehene ausserordentliche Einflüsse nicht durchführen, so wird die Vermietung entschädigungslos annulliert.
3. Schäden und Haftung
Der Mieter haftet für Verluste und Beschädigungen, welche durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden. Es obliegt ihm, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschliessen. Die HoD verlangt den Nachweis der Versicherung. Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist das Ankleben von Dekorations- und Arbeitsmaterial oder sonstiger Gegenstände stets mit dem Vermieter vorgängig zu besprechen. Die HoD lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl und Beschädigungen mitgebrachter Objekte, Kleider und Materialien ab.
4. Drittleistungen
Der Mieter haftet für die sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe des Mietobjektes und stellt die HoD von allen Ansprüchen Dritter frei.
5. Verschiedenes
Als Gerichtsstand gilt Chur